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In
Deutschland hat man's gern geregelt. Das hat uns einen Verordnungs-
und Paragraphendschungel beschert, der das alltägliche Leben
nicht unbedingt vereinfacht. Also soll jetzt ausgemistet werden.
Vor fast genau einem Jahr verspricht Bundesminister Wolfgang Clement
den Masterplan Bürokratieabbau. Vier Monate später präsentiert
er ihn dann noch einmal ganz offiziell. Weitere fünf Monate
später legt der Minister dann ein Gesamtkonzept Bürokratieabbau
vor, das dann als Initiative Bürokratieabbau im Juli dieses
Jahres beschlossen wird. Recht bürokratisch, der Bürokratieabbau!
Hier
nun einige Stilblüten aus Gesetzesbüchern, Verordnungen
oder dem alltaglichen Wahnsinn der Bürokratie...
"Der
Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form
der Dienstunfähigkeit dar."
"Stirbt
ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die
Dienstreise beendet."
"Es
ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde
Berufsunfähigkeit' zu bewerten." (Urteil BFH)
"Der
Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung
nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt
aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt,
sondern versackt werden. Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung
eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einem Wertsack versackter
Versackbeutel statt im Wertsack in einem der im Wertsack versackten
Wertbeutel hätte versackt sein müssen, so ist die in Frage
kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen."
(Verordnung der Post)
"Besteht
der Personalrat aus einer Person, so entfällt die Trennung
nach Geschlechtern." (Personalvertretungsgesetz Hessen)
"Welches
Kind erstes, zweites, drittes oder weiteres Kind ist, richtet sich
nach der Reihenfolge der Geburten. Das älteste Kind ist stets
das erste Kind." (Arbeitsamt Online)
"Den
Feuerkampf gewinnt, wer schneller schießt und besser trifft."
(Bundeswehr)
"Durch
das Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbständige
bewegliche Sache. Er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen
untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks. Der Eigentümer
erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot."
"In
Nummer zwei ist in Spalte zwei das Wort Parkplatz' durch die
Worte Platz zum Parken' zu ersetzen'." (Ausschuss-Empfehlung
zur Änderung des Bussgeldkatalogs)
Berlin-Charlottenburg,
halb eins in der Nacht. Hier treibt einer den Unsinn der Bürokraten
auf die Spitze. Karl-Friedrich Lentze ist Aktionskünstler.
Er schreibt abstruse Briefe an Behörden und wartet, was passiert.
Mal will er Muttermilch als Lebensmittel vertreiben, mal die polygame
Ehe einführen. Doch wie schräg auch sein Anliegen ist,
immer erhält er eine Stellungnahme, stets empfängt ihn
die Bürokratie mit Stempel und Aktenzeichen. Sein größter
Coup: ein Antrag für ein Hundebordell. Der Brief an das Bezirksamt
Berlin-Mitte war schnell geschrieben.
0-Ton
Karl-Friedrich Lentze (Aktionskünstler):
"Folgende Antwort kam dann: Geschäftszeichen WI
300. Sehr geehrter Herr Lentze. Nach den Vorschriften der Gewerbeordnung
wäre das Betreiben eines Hundepuffs gewerberechtlich ein lediglich
anzeigepflichtiger Vorgang, so dass Sie zum Zeitpunkt der Eröffnung
des Etablissements einen entsprechenden Vordruck auszufüllen
und eine Verwaltungsgebühr von 26 Euro zu entrichten hätten.
Zu Ihrer Frage, inwiefern im Rahmen Ihrer Existenzgründung
Förderung gewährt werden könne und betreffend einer
Auskunft über Gewerberäume in unserem Bezirk, erlaube
ich mir, Sie an unser Team Wirtschaftsförderung zu verweisen.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag' und so weiter."
Kommentar:
Lentzes Antrag für ein Hundebordell ging durch alle Instanzen.
Das Wirtschaftsamt, das Veterinäramt, die Wirtschaftsförderung
- alle haben den Vorgang pflichtgemäß bearbeitet, streng
nach Vorschrift. Das wollten sich die Beamten nicht nehmen lassen.
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