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   Stilblüten aus der Bürokratie Deutschland
 

In Deutschland hat man's gern geregelt. Das hat uns einen Verordnungs- und Paragraphendschungel beschert, der das alltägliche Leben nicht unbedingt vereinfacht. Also soll jetzt ausgemistet werden. Vor fast genau einem Jahr verspricht Bundesminister Wolfgang Clement den Masterplan Bürokratieabbau. Vier Monate später präsentiert er ihn dann noch einmal ganz offiziell. Weitere fünf Monate später legt der Minister dann ein Gesamtkonzept Bürokratieabbau vor, das dann als Initiative Bürokratieabbau im Juli dieses Jahres beschlossen wird. Recht bürokratisch, der Bürokratieabbau!


Hier nun einige Stilblüten aus Gesetzesbüchern, Verordnungen oder dem alltaglichen Wahnsinn der Bürokratie...

"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar."

"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet."

"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als ‚dauernde Berufsunfähigkeit' zu bewerten." (Urteil BFH)

"Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden. Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einem der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt sein müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen." (Verordnung der Post)

"Besteht der Personalrat aus einer Person, so entfällt die Trennung nach Geschlechtern." (Personalvertretungsgesetz Hessen)

"Welches Kind erstes, zweites, drittes oder weiteres Kind ist, richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten. Das älteste Kind ist stets das erste Kind." (Arbeitsamt Online)

"Den Feuerkampf gewinnt, wer schneller schießt und besser trifft." (Bundeswehr)

"Durch das Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbständige bewegliche Sache. Er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks. Der Eigentümer erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot."

"In Nummer zwei ist in Spalte zwei das Wort ‚Parkplatz' durch die Worte ‚Platz zum Parken' zu ersetzen'." (Ausschuss-Empfehlung zur Änderung des Bussgeldkatalogs)

Berlin-Charlottenburg, halb eins in der Nacht. Hier treibt einer den Unsinn der Bürokraten auf die Spitze. Karl-Friedrich Lentze ist Aktionskünstler. Er schreibt abstruse Briefe an Behörden und wartet, was passiert. Mal will er Muttermilch als Lebensmittel vertreiben, mal die polygame Ehe einführen. Doch wie schräg auch sein Anliegen ist, immer erhält er eine Stellungnahme, stets empfängt ihn die Bürokratie mit Stempel und Aktenzeichen. Sein größter Coup: ein Antrag für ein Hundebordell. Der Brief an das Bezirksamt Berlin-Mitte war schnell geschrieben.

0-Ton
Karl-Friedrich Lentze (Aktionskünstler):
"Folgende Antwort kam dann: ‚Geschäftszeichen WI 300. Sehr geehrter Herr Lentze. Nach den Vorschriften der Gewerbeordnung wäre das Betreiben eines Hundepuffs gewerberechtlich ein lediglich anzeigepflichtiger Vorgang, so dass Sie zum Zeitpunkt der Eröffnung des Etablissements einen entsprechenden Vordruck auszufüllen und eine Verwaltungsgebühr von 26 Euro zu entrichten hätten. Zu Ihrer Frage, inwiefern im Rahmen Ihrer Existenzgründung Förderung gewährt werden könne und betreffend einer Auskunft über Gewerberäume in unserem Bezirk, erlaube ich mir, Sie an unser Team Wirtschaftsförderung zu verweisen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag' und so weiter."

Kommentar:
Lentzes Antrag für ein Hundebordell ging durch alle Instanzen. Das Wirtschaftsamt, das Veterinäramt, die Wirtschaftsförderung - alle haben den Vorgang pflichtgemäß bearbeitet, streng nach Vorschrift. Das wollten sich die Beamten nicht nehmen lassen.